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Bundesrat billigt Bürokratieentlastungsgesetz

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem "Vierten Gesetz zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der Verwaltung von Bürokratie", kurz BEG IV, zugestimmt.

© Andrey Popov / Adobe Stock

Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 26. September 2024 verabschiedet. Das Gesetz wird im Wesentlichen am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten.

Weniger Bürokratie, mehr finanzielle Entlastung

Das Ziel des Gesetzes besteht darin, bürokratische Abläufe zu vereinfachen und Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit zu geben. Laut Begründung der Bundesregierung soll dies zu einer finanziellen Entlastung der Wirtschaft von rund 944 Millionen Euro jährlich führen.

Wichtige Neuerungen

Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Verkürzte Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf acht statt bisher zehn Jahre,
  • Einrichtung einer zentralen Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, damit Arbeitgeber keine schriftlichen Vollmachten mehr für Sozialversicherungsträger ausstellen müssen,
  • Wegfall der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsbürger,
  • Mehr digitale Rechtsgeschäfte, die per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne eigenhändige Unterschrift abgeschlossen werden können,
  • Einführung digitaler Arbeitsverträge, sodass Arbeitgeber Vertragsbedingungen auch per E-Mail mitteilen können,
  • Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen, indem Dokumente künftig online bereitgestellt werden dürfen,
  • Digitale Steuerbescheide.

Die IHKs hatten zum Gesetzentwurf Stellung genommen und Anregungen für weitere Bürokratieentlastungen gegeben.