Skip to main content Skip to page footer
| Recht und Steuern Startseite

E-Rechnung in Deutschland - BMF veröffentlicht FAQ

Für inländische B2B-Umsätze gilt ab dem 1. Januar 2025 die E-Rechnung verpflichtend. Unternehmen müssen zum Stichtag in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.

© fotogestoeber / Adobe Stock

Für inländische B2B-Umsätze gilt ab dem 1. Januar 2025 die E-Rechnung verpflichtend. Unternehmen müssen zum Stichtag in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen (zu den Einzelheiten: E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze). Zur Einführung der E-Rechnung in Deutschland hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) FAQ auf seiner Internetseite veröffentlicht. Insgesamt werden 15 Fragen gestellt und beantwortet. 

Bereits am 15. Oktober 2024 hatte das Ministerium ein ausführliches BMF-Schreiben zur Einführung der E-Rechnung in Deutschland veröffentlicht (Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 (bundesfinanzministerium.de)). In den FAQ werden nun auch Punkte aufgegriffen, die nicht bereits im BMF-Schreiben enthalten sind wie etwa, ob eine Leitweg-ID erforderlich ist. Gleichwohl sind sie nicht ausreichend, um offene Fragen der Unternehmen rund um die Einführung der E-Rechnung abschließend zu klären. Somit bleiben die FAQ deutlich hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurück.