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Fristablauf zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen

Für zahlreiche Unternehmen läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung in Kürze ab. Wer frühzeitig einreicht kann Ordnungsgelder vermeiden!

© Andrey Popov / Adobe Stock

Kapitalgesellschaften sind zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse im Unternehmensregister verpflichtet.  Die Frist zur Einreichung bzw. Hinterlegung der Unterlagen für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 läuft zum 31.12.2024 in Kürze ab. 

Auch im Fall eines abweichenden Geschäftsjahres sind die Unterlagen nach § 325 Abs. 1a HGB spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs zu übermitteln, auf das sie sich beziehen. 

Für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen und bestimmte Branchen gelten kürzere Fristen, zum Beispiel Banken, Versicherungsunternehmen oder Energieversorger.