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| Recht und Steuern

Künstlersozialabgabe für 2024 festgesetzt

© Day Of Victory Stu. / Adobe Stock

Auf Ihrem Firmenevent soll Livemusik gespielt werden? Oder lassen Sie gerade neue Werbeflyer für Ihr Unternehmen gestalten? Dann sind wahrscheinlich Abgaben an die Künstlersozialkasse zu leisten. Jedes Unternehmen, das regelmäßig künstlerische Leistungen in Auftrag gibt und verwertet, muss in der Regel auf die gezahlten Entgelte eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) leisten. In der KSK sind selbständige Künstler versichert.

Die Künstlersozialabgabe soll im kommenden Jahr auf dem aktuellen Niveau von 5,0 Prozent bleiben. Das sieht der aktuelle Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung vor, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gab. Zuletzt war der Wert zum Januar dieses Jahr von 4,2 auf 5,0 Prozent angehoben worden. Einen so starken Anstieg gab es bereits einmal im Jahr 2014.

Weitere Informationen zur Künstlersozialabgabe, welche Leistungen darunterfallen und wann die Abgabe fällig ist finden Sie im IHK Merkblatt.