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Last-Minute-Beschluss des Bundestags zu EmpCo

Keine vorschnelle Vernichtung von Altbeständen! Der Bundestag hat am 24.09.2026 kurzfristig eine wichtige Änderung zur Umsetzung der sog. EmpoCo-Richtlinie.

Paragrafen

© IHK

 Unternehmen erhalten für Waren, die vor dem Stichtag 27.09.2026 in Verkehr gebracht wurden, mehr Schutz vor Unterlassungsansprüchen. „Die neuen EmpCo-Vorgaben gelten grundsätzlich ab dem 27.09.2026 ohne weitere Übergangsfrist. Die heutige Entscheidung des Bundestages gibt aber für Altbestände eine gewisse Entspannung,“ erläutert Andrea Grimme, Koordinatorin für Recht und Steuern bei der IHK. Für zwei Jahre, also bis zum 26.09.2028, soll eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Abmahnungen aufgrund von EmpCo-Verstößen gelten. Berücksichtigt werden dabei insbesondere die Schwere des Verstoßes, bereits unternommene Maßnahmen zur EmpCo-Konformität, sowie die Kosten einer Nachbesserung. „Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass auch mögliche Umweltbelastungen, die etwa durch die Vernichtung von Warenbeständen entstehen, berücksichtigt werden“, so Grimme.

Die Regelung soll verhindern, dass Unternehmen wegen einzelner EmpCo-Verstöße bestehende Lagerbestände vernichten müssen. Sie bietet keine vollständige Sicherheit vor Abmahnungen, stärkt jedoch die Verteidigungsmöglichkeiten bei Altbeständen im Einzelfall. „Unternehmen sollten daher dokumentieren, wann Produkte in Verkehr gebracht wurden, welche Anpassungen zur EmpCo-Konformität bereits erfolgt sind, welche Kosten oder praktischen Hindernisse bei einer Nachbesserung bestehen und die wirtschaftlichen und ökologischen Folgen einer Vernichtung von Beständen“, so die Empfehlung der IHK.

Wichtig: Die Sonderregelung gilt nicht für Werbung, Unternehmenswebseiten, Social-Media-Auftritte (auch ältere Social-Media-Beiträge) oder gedruckte Werbemittel. Diese müssen spätestens zum 27.09.2026 an die neuen EmpCo-Anforderungen angepasst sein. Die neue Regelung verschafft somit insbesondere Herstellern und Händlern mit langlebigen Produkten und mit großen Altbeständen mehr Spielraum. Sie ersetzt jedoch nicht die notwendige Anpassung von Werbung und Kommunikation an die neuen EmpCo-Vorgaben.