Lieferkettengesetz: BAFA beendet Berichtskontrollen, passt Bußgeldpraxis an
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Das BAFA reagiert damit auf den Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Gesetzes (§§ 12 und 13 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)).
Ziel des Gesetzentwurfes ist die rückwirkende Abschaffung der Berichtspflicht zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Zudem sollen die Bußgeldregelungen überarbeitet werden: Künftig sollen Sanktionen nur noch bei gravierenden Verstößen gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verhängt werden. Die Anzahl der Bußgeldtatbestände wird von dreizehn auf vier reduziert.
Mit der sofortigen Einstellung der Prüfung von Unternehmensberichten wird dem gesetzlich angestrebten formalen Wegfall der Erstellungs- und Einreichungspflicht vorgegriffen. Darüber hinaus wird das BAFA auch die geplante Einschränkung der Bußgeldtatbestände bereits jetzt berücksichtigen. In laufenden und künftigen Ordnungswidrigkeitenverfahren sollen Bußgelder nur noch als letztes Mittel („Ultima Ratio“) bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverstößen verhängt werden.
Ungeachtet dieser Änderungen will das BAFA seinem dialogorientierten Prüfansatz treu bleiben und setzt weiterhin auf kooperative Kommunikation mit den Unternehmen.