Neuer online Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern
Ab dem 1. Juli 2024 ist die Übermittlung von Beitragsnachweisen an die zuständigen Krankenkassen, die Abgabe von Sofortmeldungen, die Beantragung von A-1 Bescheinigungen und der Abruf der eAU nicht mehr über sv.net sondern ausschließlich über das SV-Meldeportal möglich. Das Portal ist bereits seit dem 4. Oktober 2023 freigeschaltet. Nach einer Übergangsphase wird sv.net nun am 30. Juni 2024 abgeschaltet. Bis zu diesem Termin müssen alle aktiven Nutzer die Anwendung gewechselt haben.
Das SV-Meldeportal soll vorrangig kleine Arbeitgeber bei der Erfüllung der Meldepflichten und dem Abruf von Bescheinigungen unterstützen. Aber auch mittelständische und große Unternehmen, Selbstständige, die öffentliche Verwaltung sowie Zahlstellen können das SV-Meldeportal nutzen.
Unternehmen und Betriebe, die die elektronische Ausfüllhilfe nutzen, müssen sich zeitnah beim SV-Meldeportal anmelden. Die Anmeldung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.