NIS2-Umsetzung in Kraft
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Mit der Verkündung des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung trat am 6. Dezember eine umfassende Modernisierung des Cybersicherheitsrechts in Kraft.
Damit müssen sich ab Beginn des Jahres 2026 ca. 30.000 Unternehmen beim BSI registrieren, eigene Sicherheitsvorfälle melden und Risikomanagementmaßnahmen implementieren und dokumentieren.
Die NIS2-Richtlinie gilt für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mindestens 10 Millionen Euro in 18 festgelegten Sektoren. Dazu gehören u.a. Energie, Verkehr, Finanzwesen, Gesundheitsversorgung, Abwasserwirtschaft und Digitale Infrastruktur.
Das BSI sieht einen zweistufigen Registrierungsprozess vor:
Zunächst muss eine Anmeldung beim digitalen Dienst „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) erfolgen. Dabei handelt es sich um ein Nutzerkonto für Unternehmen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG). MUK basiert auf der ELSTER-Technologie und nutzt ELSTER-Organisationszertifikate, die üblicherweise bereits in Steuerverfahren genutzt werden. Weitere Informationen zur Registrierung bei MUK stellt das BSI bereit.
Das BSI empfiehlt, den Account bei "Mein Unternehmenskonto" bis spätestens zum Jahresende 2025 anzulegen, um sich im zweiten Schritt ab Anfang 2026 mit dem MUK-Nutzerkonto beim u.a. für NIS-2 neu entwickelten BSI-Portal zu registrieren.
Das BSI-Portal wird am 6. Januar 2026 freigeschaltet und dient u.a. als Meldestelle für erhebliche Sicherheitsvorfälle.