Onlinehändler aufgepasst – Gesetzesänderung macht Anpassung des Impressums notwendig!

© IHK
Bekanntlich müssen gewerbliche Internetseiten über eine Anbieterkennzeichnung, das sogenannte Impressum, verfügen. Der notwendige Inhalt des Impressums ist gesetzlich vorgegeben. Hierzu gibt es seit dem 14. Mai 2024 eine Änderung. An diesem Tag ist das Digitale-Dienste-Gesetz in Kraft getreten und hat als Grundlage für die Impressums-Pflicht das Telemediengesetz abgelöst. „Onlinehändler, die in ihrem Impressum Bezug auf die gesetzliche Grundlage nehmen, müssen jetzt ihr Impressum anpassen“, stellt Andrea Grimme, Koordinatorin für Recht und Steuern in der IHK klar. „Andernfalls riskieren sie eine Abmahnung wegen fehlerhaften Impressums.“ Inhaltlich hat sich an den geforderten Angaben nichts geändert.
Über die korrekte Gestaltung des Impressums informieren zwei IHK-Merkblätter.