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| Recht und Steuern

Sachverständige: Neuerungen bei der elektronischen Kommunikation mit Gerichten

© Africa Studio / Adobe Stock

Bereits seit Januar 2018 ist es möglich, als Sachverständiger Gutachten bei Gericht elektronisch einzureichen. Ab 1. Januar 2024 verlangt die Zivilprozessordnung, dass professionell am Prozess Beteiligte, also auch Sachverständige, die für Gerichte Gutachten erstellen, ihre Dokumente sicher elektronisch übermitteln und empfangen können.

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, über die zwei neue IHK-Merkblätter informieren. Diese finden Sie im Bereich „Downloads“.