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| Recht und Steuern

Sichere Datenübermittlung in die USA – Europäische Kommission nimmt Angemessenheitsbeschluss an

© putilove denis / Adobe Stock

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt den Rahmen für gesetzeskonforme Datenübermittlung in Drittstaaten vor. Bei der Inanspruchnahme von Clouddiensten und bei der Nutzung von bestimmter Software oder Betriebssystemen, bei denen eine Übermittlung in andere Staaten durch die bloße Nutzung erfolgt, muss der sog. Datenexporteur dafür sorgen, dass im Zielland ein angemessenes Datenschutzniveau besteht. Maßstab ist insoweit wieder die DSGVO.

Für bestimmte Länder hat die EU-Kommission bereits durch sog. Angemessenheitsbeschlüsse ein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt. Schwierig war in der Vergangenheit die Übermittlung von Daten in die USA. Jetzt hat die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss EU-U.S. Data Privacy Framework angenommen, welcher nunmehr als Grundlage für Datenübermittlungen in die USA dient.

Mit dem Angemessenheitsbeschluss können ab sofort personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden, ohne dass weitere Übermittlungsinstrumente oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Voraussetzung ist jedoch, dass die Organisation, an die übermittelt werden soll, auch unter dem EU-E.S. Data Privacy Framework zertifiziert ist.

Weitere Details entnehmen Sie gern den Internetseiten der Europäischen Kommission (nur Englisch).