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Nachhaltiges Wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Förderrichtlinie „Nachhaltig Wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

© west_photo

Das Förderprogramm richtet sich an gemeinwohlorientierte Unternehmen, deren Professionalisierung und Kompetenzerweiterung bei der Vernetzung und Kooperation gefördert werden sollen. Voraussichtlich ab dem 7. August 2024 können juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen einen Antrag stellen. In zwei Modulen werden Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für Gemeinwohlorientierte Unternehmen unterstützt. Die Höhe des nichtrückzahlbaren Zuschusses beträgt 85% der förderfähigen Gesamtausgaben. Der Zuschuss kann sich auf 95% erhöhen, wenn die Kriterien für den Klimabonus erfüllt werden. 

Auf den Seiten des BMWK können weitere Informationen und die Richtlinie abgerufen werden.