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| Recht und Steuern

Neue Regelungen für Kreditvermittler

Mit dem neuen § 34k GewO ändern sich zum 20. November 2026 die Spielregeln für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen. Wer heute eine Erlaubnis nach § 34c GewO besitzt, muss rechtzeitig handeln, denn die alte Erlaubnis erlischt spätestens am 19. November 2027.

In unserem Webinar erfahren Sie kompakt und praxisnah:

  • Wer erlaubnispflichtig ist und welche Ausnahmen gelten
  • Welche Fristen Sie beachten müssen, insbesondere für den Antrag im vereinfachten Verfahren bis zum 31. Mai 2027  
  • Wie Sie die Sachkunde nachweisen, einschließlich der Erleichterungen für langjährig Tätige und der anerkannten Berufsqualifikationen
  • Welche Pflichten künftig gelten: Vermittlerregister, Kenntnisse der Beschäftigten und Weiterbildung

Wann: Mittwoch, 28. Oktober 2026, 16.00 - 17.00 Uhr 

Referentin: Heide Klopp, Leiterin Bereich Recht E-Government


Bringen Sie gern Ihre Fragen mit.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Bitte melden Sie sich bis zum 27. Oktober 2026 unter folgendem Link an:

Registrierungsseite - Neue Regelungen für Kreditvermittler

Veranstalter

IHK Neubrandenburg

Veranstaltungsort

IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern

Katharinenstraße 48

17033 Neubrandenburg

Veranstaltungsdauer

1 Stunde 27 Minuten
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