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Recht und Steuern
Neue Regelungen für Kreditvermittler
Mit dem neuen § 34k GewO ändern sich zum 20. November 2026 die Spielregeln für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen. Wer heute eine Erlaubnis nach § 34c GewO besitzt, muss rechtzeitig handeln, denn die alte Erlaubnis erlischt spätestens am 19. November 2027.
In unserem Webinar erfahren Sie kompakt und praxisnah:
- Wer erlaubnispflichtig ist und welche Ausnahmen gelten
- Welche Fristen Sie beachten müssen, insbesondere für den Antrag im vereinfachten Verfahren bis zum 31. Mai 2027
- Wie Sie die Sachkunde nachweisen, einschließlich der Erleichterungen für langjährig Tätige und der anerkannten Berufsqualifikationen
- Welche Pflichten künftig gelten: Vermittlerregister, Kenntnisse der Beschäftigten und Weiterbildung
Wann: Mittwoch, 28. Oktober 2026, 16.00 - 17.00 Uhr
Referentin: Heide Klopp, Leiterin Bereich Recht E-Government
Bringen Sie gern Ihre Fragen mit.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Bitte melden Sie sich bis zum 27. Oktober 2026 unter folgendem Link an:
Veranstalter |
IHK Neubrandenburg |
Veranstaltungsort |
IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern Katharinenstraße 48 17033 Neubrandenburg |
Veranstaltungsdauer |
1 Stunde 27 Minuten |
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