Achtung bei Umweltaussagen!
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Mit dem 3. UWG-Änderungsgesetz wurde die sogenannte EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers Directive) in deutsches Recht überführt. Das Gesetz ist am 27. September 2026 in Kraft getreten.
Die Neuregelungen verschärfen die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung deutlich. So sind beispielsweise Aussagen wie „klimaneutral“, „CO₂‑neutral“ oder „emissionsfrei“ nicht mehr erlaubt, wenn sie auf Kompensationsmodellen basieren. Für Nachhaltigkeitssiegel gilt ein Zertifizierungsverfahren. Ziel ist es, Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen und sogenanntem Greenwashing zu schützen. Unternehmen dürfen künftig nur noch dann mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsvorteilen werben, wenn diese nachvollziehbar belegt und transparent dargestellt werden können. Über die Altbeständeregelung hatten wir bereits gesondert informiert (Last-Minute-Beschluss des Bundestags zu EmpCo).
Schon immer ist Werbung, die täuscht oder irreführend ist, nicht erlaubt. Verbraucherschutz und Mitbewerber können mit Abmahnungen dagegen vorgehen. Für täuschende oder irreführende Umweltaussagen, Umweltbegriffe oder Umweltzusagen gilt da nichts anderes.
Unter der Überschrift „Prüfen Sie Ihre Umweltaussagen“ hat die IHK zu Dortmund einen Checktool entwickelt, mit dem Sie Ihre Werbung einem kurzen Selbstcheck unterziehen können. Dieser kann eine erste Orientierung geben, ersetzt jedoch nicht die rechtliche Überprüfung im Einzelfall.
Hier geht es zum Checktool:
EmpCo-Richtlinie - Prüfen Sie Ihre Umweltaussagen - IHK zu Dortmund