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Industrieelektriker/-in

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Prüfung

Zulassung zur Abschlussprüfung Zulassung/Anmeldung/Wiederholung/Zeugnisse

Zulassung zur Abschlussprüfung

Anmeldefristen Zwischenprüfung und Abschlussprüfung

  • Zwischenprüfung Frühjahr - 30.10.
  • Abschlussprüfung Sommer - 15.01.
  • Zwischenprüfung Herbst - 30.04.
  • Abschlussprüfung Winter - 31.07.

Bewertungsgrundsätze

Prüfungsergebnisse online

Antrag "Betrieblicher Auftrag"

Industrieelektriker/innen müssen in ihrer Abschlussprüfung im Prüfungsbereich „Elektrische Sicherheit“ als Elektrofachkraft die Anforderungen der DIN VDE, der Berufsgenossenschaft und der Betriebssicherheitsverordnung nachweisen. Die Prüfung wird in diesem Prüfungsbereich in Form eines Betrieblichen Auftrags mit anschließendem Fachgespräch durchgeführt.

Nach der Durchführung des betrieblichen Auftrages ist die Dokumentation in dreifacher Ausfertigung bei der IHK einzureichen.

Dokumente:

Informationsmaterial

Handreichung zur Umsetzung des Betrieblichen Auftrags im Prüfungsbereich „Elektrische Sicherheit“