Wie habe ich abgeschnitten?

Sie haben gerade die Abschlussprüfung vor der IHK abgelegt und möchten wissen, welche Ergebnisse Sie erzielt haben?

Die Bekanntgabe der vorläufigen Prüfungsergebnisse zur Abschlussprüfung und der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 erfolgt nur noch über das Internet. Den Termin der Bekanntgabe der vorläufigen Prüfungsergebnisse entnehmen Sie bitte Ihrer Einladung zur Abschlussprüfung.

So gehen Sie zur Abfrage der vorläufigen Prüfungsergebnisse vor:

1. Sie wählen die Prüfungsperiode 20234 aus.

2. Eingabe Ihrer Prüflingsnummer: Die Prüflingsnummer entnehmen Sie Ihrer Einladung zur Prüfung und  tragen nur die Ziffern nach der 182 ohne vorangestellte Nullen ein.

Beispiel: Prüflingsnummer 182-01234  Eingabe „1234“ 

3.  Eingabe des persönlichen Passwortes: Das Passwort entnehmen Sie bitte dem Schreiben, das Sie per Post, persönlich an Ihre bei der IHK Neubrandenburg registrierte Anschrift, erhalten haben.

 

Hinweise

Beachten Sie, dass die Mitarbeiter der IHK aus datenschutzrechtlichen Gründen keine telefonischen Auskünfte zu den Prüfungsergebnissen oder zu den Prüflingsnummern erteilen dürfen.

Zur Abfrage Ihrer Ergebnisse gelangen Sie hier.


Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Eingabe der Prüfungsergebnisse erfolgt in der IHK in einem fortlaufenden Arbeitsprozess im Zuge der Korrektur durch die ehrenamtlichen Prüfer bzw. der Rückläufe aus der maschinellen Auswertung.
  • Die Daten werden täglich aktualisiert.
  • Angerechnete Prüfungsleistungen im Rahmen einer Wiederholungsprüfung werden nicht erneut angezeigt.
  • Die endgültige Ergebnisfeststellung erfolgt gemäß der Prüfungsordnung durch die Prüfungsausschüsse.
  • Eine mögliche mündliche Ergänzungsprüfung, die für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann, ist unverzüglich nach Bekanntgabe der vorläufigen Prüfungsergebnisse bei der IHK Neubrandenburg zu beantragen.
  • Die Anzeige Ihrer Ergebnisse im Internet ist zeitlich begrenzt (Sommerprüfung bis 31.07./Winterprüfung bis 31.01.).
  • Gehen Sie sorgfältig mit den zur Abfrage notwendigen Daten um, speziell mit Ihrer Prüflingsnummer und Ihrem Passwort, um eine unberechtigte bzw. unerwünschte Abfrage durch Dritte zu vermeiden.
  • Die endgültige Ergebnisfeststellung erfolgt gemäß der Prüfungsordnung durch den Prüfungsausschuss und wird Ihnen mit dem Prüfungszeugnis mitgeteilt.
  • Die Ergebnisse der Zwischenprüfungen, die des Teiles 1 der gestreckten Abschlussprüfungen und die Ergebnisse der Abschlussprüfungen nach §§ 66 Berufsbildungsgesetz (Behindertenausbildung) werden nicht veröffentlicht. Sie erhalten hierüber einen schriftlichen Bescheid.