Messen Messen Die IHK informiert über alle überregional bedeutsamen in- und ausländischen Messen und Ausstellungen. Für Messeunerfahrene ist sie ein kompetenter Ansprechpartner, der beratende Hilfe für den Messestart leistet. Sie informiert über Messebeteiligungen und deren finanzielle Förderung und stellt den Kontakt zur jeweiligen Messegesellschaft her. Durch Mitarbeit in verschiedenen Messegremien trägt sie dazu bei, dass eine gezielte Auswahl und regionale Schwerpunktsetzung für amtliche Auslandsmessebeteiligungen erfolgt, die den Unternehmen langfristig Absatzmöglichkeiten sichert. Für ausgesuchte Inlandsmessen übernimmt die IHK den Verkauf von Messekarten und Messekatalogen, Durchführung von Messeseminaren und Messebesuchen.
Märkte/Ausstellungen/Wanderlager Märkte/Ausstellungen/Wanderlager Messen, Märkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen müssen vom Ordnungsamt der zuständigen Kommune festgesetzt werden. Nur dann sind die Messeteilnehmer von einigen gesetzlichen Beschränkungen des Ladenöffnungsgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit. Die zuständige Kommune bittet die IHK vor Festsetzung der Veranstaltung um eine gutachterliche Stellungnahme. Darin wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine derartige Veranstaltung erfüllt sind. Ebenso wird die IHK in die Überprüfung von Wanderlagern eingeschaltet. Wer auf ein Wanderlager durch eine öffentliche Ankündigung hinweist, hat dies der Behörde zehn Kalendertage vor Beginn der für den vor Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen. Kontakt Andrea Grimme Koordinatorin Recht / Steuern Tel. +49 395 5597-308 Fax +49 395 5597-512