Rechtsfragen Rechtsfragen Die IHK berät ihre Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts, übernimmt aber keine Einzelrechtsvertretung. Einige Gesetze weisen der IHK besondere Aufgaben zu: Die IHK nimmt zu Handelsregistereintragungen gutachtlich Stellung und berät folglich auch bei der Namens- (Firmen-)wahl (siehe Stichwort Handelsregister ). Im Rahmen dieser Tätigkeit prüft sie auch Gesellschaftsverträge, insbesondere auf die Zulässigkeit der Firma und der Vertretungsbefugnisse hin. Ist nach dem Aktiengesetz eine Gründungsprüfung erforderlich, berät sie den Registerrichter bei der Auswahl der Gründungsprüfer und erhält den Gründungsbericht zur Einsichtnahme auch durch Dritte. Die IHK ist berechtigt, das Kleingedruckte – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen und bei deren Unzulässigkeit gegen die Verwendung einzuschreiten. Das Wettbewerbsrecht ermächtigt die IHK zum Einschreiten gegen unlauteren Wettbewerb (siehe Stichwort Handel , Wettbewerbsregeln ). Darüber hinaus schlägt die IHK Unternehmer zur Berufung als ehrenamtliche Finanz- und Handelsrichter vor. Kontakt Heide Klopp Leiterin Bereich Recht / E-Government Tel. +49 395 5597-205 Fax +49 395 5597-512
Regionale Raumentwicklungsprogramme Regionale Raumentwicklungsprogramme Die Regionalen Planungsverbände beteiligen die IHK am Prozess der Aufstellung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme. Hierbei nimmt die IHK Einfluss auf eine auch für die Wirtschaft verträgliche Raumordnung. Kontakt Marten Belling Raumordnung / Regionalplanung / Energie Tel. +49 395 5597-213 Fax +49 395 5597-513
Regionalplanung/Raumordnungsverfahren Regionalplanung/Raumordnungsverfahren Als Vertreter der regionalen Wirtschaft hat die IHK ausgewogen die Gesamtinteressen der regionalen Wirtschaft in die raumordnerische Beurteilung einzubringen. Dies geschieht in der Regel auf der Grundlage von Konsultationen betroffener Mitgliedsunternehmen und Investoren. Die IHK gibt zu den Vorhaben Stellungnahmen gegenüber der Verfahren führenden Behörde ab. Das wirtschaftliche Gesamtinteresse wie auch die übergreifenden Standortfaktoren müssen für die IHK Vorrang haben. Deshalb kann eine Meinungsäußerung der IHK nicht immer die Individualinteressen einzelner Mitgliedsunternehmen wiedergeben. Wichtig ist aber, dass betroffene Unternehmen die IHK mit ihren Standpunkten vertraut machen und ihre Interessen einbringen. Kontakt Marten Belling Raumordnung / Regionalplanung / Energie Tel. +49 395 5597-213 Fax +49 395 5597-513