Sachkundeprüfungen Sachkundeprüfungen Soweit die IHK nach Landesgesetz zuständig ist, organisiert sie die Schulung und nimmt die Prüfung ab. Anderenfalls vermittelt sie an den zuständigen Schulungs- und Prüfungsträger. Kontakt Carola Pfitzner Weiterbildung / Sach- und Fachkunde / Seminare / Lehrgänge Tel. +49 395 5597-403 Fax +49 395 5597-509
Sachverständige/Probenehmer/Versteigerer In allen Bundesländern sind die IHKs dazu berufen, Sachverständige und Probenehmer öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die IHKs auch für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern zuständig. Der Bewerber bzw. die Bewerberinum eine öffentliche Bestellung und Vereidigung muss seine bzw. ihre besondere Fachkunde vor einem von den IHKs bestellten Fachgremium unter Beweis stellen. Zusätzlich muss er oder sie seine bzw. ihre persönliche Zuverlässigkeit durch Referenzen nachweisen. Der formale Akt der öffentlichen Bestellung und Vereidigung wird durch den Präsidenten der IHK vorgenommen. Im Anschluss daran betreut die IHK den Sachverständigen bzw. die Sachverständige, Probenehmer oder Versteigerer indem sie ihn bzw. sie auf Weiterbildungsmöglichkeiten hinweist – der Sachverständige und die Sachverständige, Probenehmer oder Versteigerer sind verpflichtet, sich weiterzubilden – und seine bzw. ihre Tätigkeit überwacht. Alle IHKs halten nach Fachbereichen unterteilte Verzeichnisse der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, Probenehmer oder Versteigerer vor.
Schienen-/Straßenplanung Schienen-/Straßenplanung Die zuständige Planungsbehörde wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auch die IHK anhören. Diese gibt eine Stellungnahme zu den Planvorhaben ab. Kontakt Sven Müller Verkehr / Gefahrgut Tel. +49 395 5597-309 Fax +49 395 5597-513
Schlichtung Schlichtung Die IHK hat teils aus gesetzlichen Verpflichtungen, teils als Service verschiedene Schlichtungseinrichtungen eingerichtet. Hierfür sind Verfahrensordnungen von der Vollversammlung der IHK verabschiedet und bekanntgemacht worden. Die Vorsitzenden der jeweiligen Schlichtungsstelle sind ebenfalls von der Vollversammlung der IHK benannt. Im Einzelnen handelt es sich um: Die Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Einigungsstelle soll vordringlich Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen, aber auch zwischen Vereinen zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und Unternehmen andererseits schlichten. Hilfe bei Verbraucherbeschwerden. An die IHK können sich Verbraucher wenden, wenn es in der Abwicklung von Verträgen Probleme gibt. Schiedsgerichte. Sie entscheiden anstelle der ordentlichen Gerichte über Streitigkeiten zwischen Unternehmen. Für Streitigkeiten im Bereich des Bauwesens hält die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern eine Schlichtungs- und Schiedsordnung bereit. Soweit sich die Partien nicht auf einen Schlichter oder Schiedsrichter einigen können, benennt sie auf Anfrage geeignete Persönlichkeiten. Damit trägt die IHK auch zur Entlastung der Justiz bei. Soweit die IHK kein eigenes Schiedsgericht vorhält, wird sie an die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. in Bonn verweisen, an der alle IHKs über den DIHK beteiligt sind. Ziel der Verhandlungen vor den genannten Einrichtungen ist die gütliche Beilegung eines Streites. Vergleichen sich die Parteien, ist der Gang zur staatlichen Gerichtsbarkeit überflüssig. Eine dem gerichtlichen Urteil gleichwertige Entscheidung können ausschließlich die Schiedsgerichte treffen. Kontakt Heide Klopp Leiterin Bereich Recht / E-Government Tel. +49 395 5597-205 Fax +49 395 5597-512
Schlichtung im Ausbildungsverhältnis Schlichtung im Ausbildungsverhältnis Die IHK beruft die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter des Schlichtungsausschusses und übernimmt dessen Geschäftsführung. Die IHK organisiert und koordiniert das anhängige Schlichtungsverfahren, wie z.B. die Ladung der Beteiligten, Anforderung und Aufbereitung notwendiger Verhandlungsunterlagen, Protokollführung und Nachbereitung. Kontakt Ines Renninger Ausbildungsberatung Tel. +49 395 5597-409 Fax +49 395 5597-509
Stadtmarketing Stadtmarketing Gemeinsam mit den Verantwortlichen aus Kommunen, Handel und sonstigen interessierten Berufsvertretungen unterstützt die IHK das Marketing der Städte ihres Bezirkes. Gelegentlich ist die IHK auch in die Gremien der das Stadtmarketing tragenden Institutionen eingebunden. Kontakt Steffen Piechullek Dienstleistungen / Handel Zweigstelle Greifswald Tel. +49 395 5597-322 Fax +49 395 5597-520
Standort/Handel Standort/Handel Die IHK ist bei der Aufstellung der Bauleitpläne beteiligt. Sie nimmt gutachterlich zu der Frage Stellung, ob und unter welchen Voraussetzungen großflächiger Einzelhandel angesiedelt werden kann. Sie analysiert die möglichen strukturellen Auswirkungen von Einzelhandelsgroßbetrieben. Auch bei der Festschreibung einer Sortimentsbegrenzung für den großflächigen Einzelhandel ist die IHK beteiligt. Kontakt Renée Zwingmann Koordinatorin Standortpolitik / Wirtschaft / Umwelt Tel. +49 395 5597-202 Fax +49 395 5597-513
Statistik Statistik Die IHK verfügt über alle wesentlichen, die Wirtschaft betreffenden statistischen Daten. Sie bezieht diese Daten teilweise über eigene Erhebungen, von Marktforschungseinrichtungen (z. B. GfK Geomarketing GmbH), Institutionen und Behörden (z. B. der Bundesagentur für Arbeit), aber auch von den Statistischen Landesämtern. Wichtige statistische Daten werden regelmäßig in der IHK-Zeitschrift veröffentlicht, können aber auch abgerufen werden. Kontakt Dr. Dorothea Lucke Wirtschaft / Arbeit Tel. +49 395 5597-203 Fax +49 395 5597-513
Steuern/Kommunale Haushalte Steuern/Kommunale Haushalte Die IHK nimmt Einfluss auf die Entwicklung des Steuerrechts in Bund, Land und Gemeinden. Über ihren Spitzenverband, den DIHK, beeinflusst sie die Steuergesetzgebung des Bundes. Durch direkte Kontaktaufnahme mit den Kommunen nimmt sie Einfluss auf die kommunalen Steuern, insbesondere die Gewerbesteuerhöhe. Kontakt Heide Klopp Leiterin Bereich Recht / E-Government Tel. +49 395 5597-205 Fax +49 395 5597-512