AEVO (Befreiung von der Prüfung zum Nachweis gemäss AEVO) AEVO (Befreiung von der Prüfung zum Nachweis gemäss AEVO) Auf Antrag kann die IHK vom Nachweis nach dieser Prüfung befreien, wenn eine ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ist. Vom Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten kann befreit werden, wenn das Vorliegen der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung auf andere Weise glaubhaft gemacht wird. Dabei kann die IHK Auflagen erteilen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch die Ausbildungsberater der IHK festzustellen. Kontakt N.N. Ausbildungsberatung Tel. +49 395 5597-410 Fax +49 395 5597-509
Abfall / Wasser Die IHK ist auf Bundesebene – über ihren Spitzenverband, den DIHK – auf Landesebene – über die Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs – und vor Ort in die Entwicklung der Regelungen für Abfälle und Abwässer eingebunden. Sie verfügt über alle einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Im Rahmen eines Arbeitskreises organisiert die IHK nicht nur einen Erfahrungsaustausch. In diesem Gremium werden auch Stellungnahmen zu geplanten neuen rechtlichen Regelungen entworfen. Die Umweltberater der IHKs können die Unternehmen vor Ort beraten und – soweit erforderlich – Unternehmen bzw. Institutionen zur Problemlösung vermitteln. Kontakt Holger Beyer Industrie / Technologie / Umwelt Tel. +49 395 5597-206 Fax +49 395 5597-513
Ansiedlung Ansiedlung Bereits im Vorfeld der Industrieansiedlung ist die IHK in die Bauleitplanung und Raumordnung eingebunden (siehe Stichwort Bauleitplanung ). Sie wird sich entsprechend dem gesamtwirtschaftlichen Bedarf der IHK-Region dafür einsetzen, dass ausreichende Industrieflächen im Bereich der Gewerbeflächen ausgewiesen werden und die planungsrechtlichen Auflagen angemessen sind. Im Rahmen des Ansiedlungsverfahrens kann die IHK anfragende Industrieunternehmen auf entsprechende Gewerbeflächen hinweisen und die Kontakte zu den Kommunen herstellen. Die IHK informiert darüber hinaus industrielle Unternehmen über alle gewerberechtlichen und umweltrechtlichen Gesetze, Verordnungen und Erlasse. Sie stellt den Kontakt zu den zuständigen Behörden (Umweltämter) her. Kontakt Renée Zwingmann Koordinatorin Standortpolitik / Wirtschaft / Umwelt Tel. +49 395 5597-202 Fax +49 395 5597-513
Aufstiegsfortbildungsgesetz, AFGB, Meister-BaföG Aufstiegsfortbildungsgesetz, AFGB, Meister-BaföG Wir beraten Sie zu diesen Fördermöglichkeiten und geben Ihnen persönliche Informationen und Hinweise für Ihre berufliche Weiterbildung. Gleichzeitig erhalten Sie Informationen der dafür zuständigen Stellen. Kontakt Silvana Stüwe Koordinatorin Beratung Aus- und Weiterbildung Tel. +49 395 5597-402 Fax +49 395 5597-509
Ausbildereignung Ausbildereignung Die Ausbildungsberater prüfen das Vorliegen der persönlichen und der fachlichen Eignung des verantwortlichen Ausbilders im Ausbildungsbetrieb. Fehlt der Nachweis einer berufs- und arbeitspädagogische Eignung vermittelt er die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang, der unter anderem auch durch die IHK angeboten wird. Mit der erfolgreichen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer sind berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachgewiesen. Kontakt Ines Renninger Ausbildungsberatung Tel. +49 395 5597-409 Fax +49 395 5597-509
Ausbildung Ausbildung Die IHK ist in die Berufsausbildung, für deren Betreuung sie sich einsetzt, von der Ausbildungsvorbereitung bis zur Prüfung umfassend eingebunden (siehe Stichworte wie z. B. Prüfung ) Kontakt Tobias Feldmann Ausbildungsberatung Zweigstelle Greifswald Tel. +49 395 5597-421 Fax +49 395 5597-520
Ausbildungsbetrieb Ausbildungsbetrieb Die Ausbildungsberater der IHK beraten die Unternehmen vor Ort, in welchen Berufen ausgebildet werden kann. Wenn ein Unternehmen nicht alle Ausbildungsinhalte eines Berufsbildes vermitteln kann, organisiert die IHK eine Verbundausbildung, d. h. einzelne Ausbildungsinhalte können dann in anderen Unternehmen oder Bildungseinrichtungen vermittelt werden. Die IHK informiert über neue Ausbildungsberufe und Prüfungsregelungen. Kontakt Ines Renninger Ausbildungsberatung Tel. +49 395 5597-409 Fax +49 395 5597-509
Ausbildungsverhältnis Ausbildungsverhältnis Die IHK stellt ihren Mitgliedsunternehmen ein Vertragsmuster mit den Mindestvertragsinhalten zur Verfügung. Die Ausbildungsberater beraten die Unternehmen und die Auszubildenden über die Vertragsinhalte und tragen den Ausbildungsvertrag nach Überprüfung auf Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse ein. Die IHK überwacht mit ihren Ausbildungsberatern den Verlauf der Ausbildung und steht den Unternehmen bei Fragen zur Vorbereitung und Durchführung der Ausbildung jederzeit zur Verfügung. Kontakt N.N. Ausbildungsberatung Tel. +49 395 5597-410 Fax +49 395 5597-509
Ausbildungszeitraum Ausbildungszeitraum In allen genannten Fällen prüft die IHK, ob die Voraussetzungen für eine Verkürzung bzw. eine Verlängerung der Ausbildungszeit vorliegen. Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, wird die Änderung der Ausbildungszeit im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse registriert. Darüber hinaus berät die IHK Unternehmen und Auszubildende zu Abkürzung und Verlängerung von Berufsausbildungszeiten, die im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes möglich sind. Kontakt Tobias Feldmann Ausbildungsberatung Zweigstelle Greifswald Tel. +49 395 5597-421 Fax +49 395 5597-520
Auslandshandelskammern: AHKs Auslandshandelskammern: AHKs umfassende Information über den Leistungskatalog der AHKs und die gemeinsame Dienstleistungsmarke „DEinternational“ Vermittlung von Ansprechpartnern Der Basis-Aufgabenkatalog der AHK-Büros reicht von kommerziellen Auskunftsdiensten, legislativen und administrativen Diensten, der Vertretung deutscher Messen im Ausland, von Markt- und Wirtschaftsanalysen, Technologietransfer und Umweltschutz, Handels- und Investitionsförderung bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit und beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die AHK-Büros vertreten zudem die Interessen der Unternehmen und der Politik hinsichtlich der Förderung der bilateralen Wirtschaft. Alle AHK-Büros offerieren das gleiche Grunddienstleistungsangebot, kundenorientiert ausgerichtet auf die von Land zu Land unterschiedlichen Anforderungen der Unternehmen. Durch ihre regionale Präsenz verfügen sie über intensive lokale Markterfahrung und greifen darüber hinaus auf das umfassende Wissen sowie Kontakte des globalen AHK-Netzes zurück. Die Einzigartigkeit dieses weltumspannenden kundenorientierten AHK-Dienstleistungsnetzes besteht zudem in der Neutralität hinsichtlich partikularer Interessen, der starken Ausrichtung auf den Mittelstand zu kostengünstigen Preisen und der Durchführung von Aufgaben im öffentlichen Interesse. Unter anderem zu diesem Zweck stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Fördergelder zur Verfügung. Kontakt Dagmar Enste International Tel. +49 395 5597-307 Fax +49 395 5597-513
Auslandsmessen Auslandsmessen Ihre IHK informiert über Auslandsmessen in den unterschiedlichen Ländern sowie Branchen und unterstützt bei der Auswahl geeigneter Messen. Unternehmen können sich zu Fördermöglichkeiten für Messebeteiligungen, die von der Bundesregierung, den Landesregierungen und der EU gewährt werden, von der IHK beraten lassen. Bei größerer Interessenzahl zu spezifischen Messen können Gemeinschaftsstände organisiert werden. Schließlich werden die IHKs von den Bundesländern zur Messebetreuung vor Ort einbezogen. Kontakt Dagmar Enste International Tel. +49 395 5597-307 Fax +49 395 5597-513
Ausländerrecht Ausländerrecht Auf Ersuchen der Ausländerbehörden prüft die IHK, ob ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes örtliches Bedürfnis an der Gewerbetätigkeit besteht. Kontakt Holger Beyer Industrie / Technologie / Umwelt Tel. +49 395 5597-206 Fax +49 395 5597-513
Außenwirtschaftsberatung Außenwirtschaftsberatung Die IHK berät in allen genannten Fragen. Neben der Vermittlung zu einer AHK (siehe Stichwort Auslandshandelskammern ) hält die IHK ein eigenes länderspezifisches Beratungsangebot vor. Sie informiert auch über Vertreter vor Ort wie die Länderbüros Mecklenburg-Vorpommern, vermittelt spezielle Markterkundungen und berät über die Möglichkeit zur Gründung von Firmenpools im Ausland. Die IHK ist der Ansprechpartner für die Abwicklung des Warenverkehrs mit dem Ausland und für die Anwendung der zahlreichen Vorschriften im In- und Ausland, so insbesondere auch für die Handhabung der vielfältigen Zollformalitäten, und die Durchführung von Außenwirtschaftsveranstaltungen. Kontakt Dagmar Enste International Tel. +49 395 5597-307 Fax +49 395 5597-513
Außenwirtschaftsbescheinigungen Außenwirtschaftsbescheinigungen Die IHK informiert über die Exportvorschriften und sie erteilt Hinweise über Möglichkeiten im IHK-Bescheinigungswesen, die den Interessen der ausländischen Wirtschaftspartner gerecht werden. Die IHK stellt für die exportierende Wirtschaft ihrer Region Ursprungszeugnisse und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen aus (siehe auch Ursprungszeugnisse und Außenwirtschaftsberatung ). Kontakt Dagmar Enste International Tel. +49 395 5597-307 Fax +49 395 5597-513