Gefahrgutbeauftragte Gefahrgutbeauftragte Die IHK erkennt den Schulungsträger an und überwacht die Schulungslehrgänge. Sie nimmt Prüfungen ab und stellt die Schulungsnachweise aus. Kontakt Sven Müller Verkehr / Gefahrgut Tel. +49 395 5597-309 Fax +49 395 5597-513
Gefahrgutfahrer Gefahrgutfahrer Wie bei den Gefahrgutbeauftragten erkennt die IHK spezielle Gefahrgutfahrerlehrgänge an, überwacht die Schulungsnachweise, nimmt Prüfungen ab und stellt die ADR-Bescheinigungen aus. Kontakt Sven Müller Verkehr / Gefahrgut Tel. +49 395 5597-309 Fax +49 395 5597-513
Gewerbeflächen Gewerbeflächen Innerhalb ihrer Region setzt sich die IHK dafür ein, dass die Kommunen in ausreichendem Maße Gewerbeflächen vorhalten und diese auch gut erschlossen und verkehrlich angebunden sind. Anfragenden Unternehmen kann die IHK freie Gewerbeflächen in der Region benennen und die Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Kommune vermitteln. Dazu stellt sie Informationen über die Gewerbeflächen auf ihrer Internetplattform zur Verfügung. Auch in die Bauleitplanung ist die IHK eingebunden (siehe Stichwort Bauleitplanung ). Kontakt Renée Zwingmann Koordinatorin Standortpolitik / Wirtschaft / Umwelt Tel. +49 395 5597-202 Fax +49 395 5597-513
Gewerbeuntersagung Gewerbeuntersagung Die für die Gewerbeuntersagung zuständige Ordnungsbehörde bittet die IHK um eine gutachterliche Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen. Die IHK prüft die Vorwürfe und hört den Betroffenen hierzu. Kontakt Andrea Grimme Koordinatorin Recht / Steuern Tel. +49 395 5597-308 Fax +49 395 5597-512
Gewerblicher Rechtsschutz Gewerblicher Rechtsschutz Erfolgreiche Tüftler werden von der IHK über die Möglichkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes, das Anmeldeverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt und die Nutzungsrechte aus den gewerblichen Schutzrechten informiert. In das Eintragungsverfahren von Warenzeichen und Dienstleistungsmarken beim Deutschen Patent- und Markenamt ist die IHK dann unmittelbar eingebunden, wenn die Eintragung der Marke von ihrer Verkehrsdurchsetzung abhängig ist. Die IHK ermittelt dann auf Anforderung des Deutschen Patent- und Markenamtes, ob die Marke in den sog. beteiligten Verkehrskreisen, das sind Wettbewerber, Zulieferer und Abnehmer, bekannt ist. Kontakt Andrea Grimme Koordinatorin Recht / Steuern Tel. +49 395 5597-308 Fax +49 395 5597-512
Gleichstellung von Zeugnissen Gleichstellung von Zeugnissen Die IHK prüft, ob und inwieweit ein ausländisches Prüfungszeugnis oder ein Befähigungsnachweis mit einem deutschen Berufsbildungsabschluss vergleichbar ist. Ist eine Vergleichbarkeit gegeben, bescheinigt die IHK dem Antragsteller eine Gleichstellung/Anerkennung bzw. Vergleichbarkeitsüberprüfung seines Abschlusses mit dem betreffenden deutschen Berufsbildungsabschluss. Kontakt Silvana Stüwe Koordinatorin Beratung Aus- und Weiterbildung Tel. +49 395 5597-402 Fax +49 395 5597-509
Güterkraftverkehr Güterkraftverkehr Die Fachkundeprüfung wird vor einem von der IHK eingerichteten Prüfungsausschuss abgelegt. Der Lehrgang selbst wird von anderen Institutionen bzw. Unternehmen, Fahrschulen, angeboten. Im Genehmigungsverfahren wird die IHK gehört. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren wird die IHK bei jedem Antrag zur Stellungnahme aufgefordert. Kontakt Sven Müller Verkehr / Gefahrgut Tel. +49 395 5597-309 Fax +49 395 5597-513