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Green Claims: Entwurf einer EU-Richtlinie gegen Greenwashing und irreführende Umweltaussagen

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Am 22. März 2023 hat die Kommission eine Richtlinie über gemeinsame Kriterien gegen Grünfärberei und irreführende Umweltaussagen vorgelegt. Sie ergänzt die Vorschläge der Kommission aus dem letzten Jahr (30. März 2022) zu den Änderungen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. (Pressemitteilung hier). Die DIHK-Stellungnahme zu diesem Vorschlag finden Sie hier.

Nach dem Kommissionsvorschlag müssen Unternehmen bei Umweltaussagen (Green Claims) über ihre Produkte oder Dienstleistungen Mindeststandards einhalten. Bevor sie eine Umweltaussage in ihre Verbraucherinformationen aufnehmen, müssten diese anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse belegt werden. Mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitenden und 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsummer) müssten Händler diese Angaben zudem von einer akkreditierten Organisation überprüfen lassen. Es werden zudem keine Werbeaussagen oder Zeichen mehr gestattet sein, bei denen die gesamten Umweltauswirkungen des Produkts pauschal bewertet werden, außer dies ist nach EU-Vorschriften explizit so vorgesehen

Der Vorschlag sieht auch eine Regelung für Umweltzeichen vor. Derzeit gibt es nach Kommissionsangaben mindestens 230 verschiedene Zeichen. Künftig sollen neue öffentliche Kennzeichnungssysteme nur dann zulässig sein, wenn sie auf EU-Ebene entwickelt werden. Neue private Systeme müssten vorab genehmigt werden und nachweisen, dass ihre Umweltziele ehrgeiziger sind als die von bestehenden Systemen.

Erste Bewertung der DIHK
Durch die Green Claims Richtlinie droht eine Überregulierung. Insbesondere KMU werden künftig faktisch nicht mehr mit Green Claims werben können, weil sie sich die Zertifizierung nicht leisten können. Dass es einzelne Ausnahmen für Mikro-Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten gibt, hilft aufgrund der hohen Risiken nur sehr beschränkt. Schon jetzt sind irreführende Werbung und Werbung mit Selbstverständlichkeiten verboten, weshalb uns diese Regelungen zu weitreichend erscheinen.

Weiteres Vorgehen
Der Kommissionsentwurf muss noch übersetzt und dann von Rat und Parlament gebilligt werden. Auf der Internetseite kann der Kommission bis zum 22. Mai 2023 ein schriftliches Feedback abgegeben werden. Für erste Einschätzungen unserer Mitgliedsunternehmen sind wir dankbar. Bitte senden Sie Ihre Einschätzung bis zum 02.05.2023 an holger.beyer(at)neubrandenburg.ihk(dot)de. Holger Beyer leitet Ihre Anmerkungen an die DIHK weiter, die sich an dem Gesetzgebungsverfahren mit einer Stellungnahme beteiligen wird.

Quelle: DIHK