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Der digitale Gewerbesteuerbescheid kommt – maschinelle Verarbeitung möglich

© v. poth / Adobe Stock

Das Projekt „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ ist gestartet: Künftig können Kommunen die Gewerbesteuerbescheide digital an Unternehmen und deren Steuerberater versenden.

Damit ein Unternehmen (bzw. seine Steuerberatung) den Gewerbesteuerbescheid digital erhält, muss eine Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe abgegeben werden, die direkt bei der Gewerbesteuererklärung unter „Anlage Bekanntgabe“ angekreuzt werden kann. Aktuell ist das nur in MeinELSTER möglich.

Alternativ zur Einwilligung im Rahmen der Gewerbesteuererklärung in MeinELSTER kann eine schon erfolgte Steuererklärung auch nachträglich für das Geschäftsjahr 2022 mit einem elektronischen Bekanntgabewunsch formlos z.B. per Mail versehen werden. Das erfolgt dann direkt gegenüber der Kommune. Dafür gibt es eine Formularvorlage, die dafür verwendet werden kann. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass die mit dem Formular erteilte Einwilligung gegenüber der Kommune unbefristet gilt. Die Gültigkeit der Einwilligung im Rahmen der Gewerbesteuererklärung bezieht sich hingegen immer nur auf den Erhebungszeitraum der Erklärung und muss deshalb jedes Jahr erneuert werden. Unternehmen mit mehreren Standorten müssen das Formular außerdem nur ein Mal ausfüllen und können es dann an alle Kommunen der Standorte gleichzeitig schicken. Dadurch kann der digitale Bekanntgabewunsch einmalig für alle Standorte erteilt werden.

Die Formularvorlage ist online unter esteuer.de/#gewerbesteuer öffentlich verfügbar. Grundsätzlich ist die Einwilligung gegenüber der Kommune aber auch formlos möglich, sofern sie die benötigten Merkmale für die elektronische Bekanntgabe enthält.