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IHK-Wahl 2024: Wählerlisten liegen aus

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Bis zum 8. Dezember 2023 hat jedes IHK-zugehörige Unternehmen die Möglichkeit zu prüfen, ob es entsprechend seines Unternehmensgegenstandes korrekt in den Wählerlisten erfasst ist. Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist oder bis einen Tag vor Ablauf der Wahlfrist nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Frist entstanden ist. Daher empfiehlt der Wahlausschuss, von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen.

Die Einsichtnahme ist während der Geschäftszeiten in der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, Katharinenstraße 48, 17033 Neubrandenburg, sowie in der Zweigstelle Greifswald, Domstraße 39 a, 17489 Greifswald, möglich.