Recht und Steuern Startseite ·

In 2022 steigt der Mindestlohn erneut zwei Mal

© v.poth / Adobe Stock

Wie auch schon im zurückliegenden Jahr wird der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz auch im Jahr 2022 zwei Mal angehoben: zum 1. Januar auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf dann 10,45 Euro je Zeitstunde. Über die Anpassungen entscheidet die sogenannte Mindestlohnkommission.

„Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestvergütung“, so Andrea Grimme, Koordinatorin Recht und Steuern bei der IHK. „Branchenbezogen können sich aus Tarifverträgen höhere Mindestlöhne ergeben. Für Auszubildende ist hingegen der „Azubi-Mindestlohn“ nach dem Berufsbildungsgesetz maßgeblich.“