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Reform der Grundsteuer

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Mecklenburg-Vorpommern hat kein eigenes Gesetz zur Neubewertung der Grundstücke im Zuge der Grundsteuerreform geschaffen, sondern sich dem Bundesmodell angeschlossen. Die erste Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte des Bundesmodells erfolgt auf den 1. Januar 2022. Entsprechende Erklärungen müssen von den Unternehmen noch in 2022 abgegeben werden, die konkreten Abgabefristen stehen jedoch noch nicht fest. Voraussichtlich wird die Frist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 laufen.

Im Dezember 2020 wurden die koordinierten Ländererlasse zum Bundesmodell veröffentlicht. Sie finden sie unter Downloads. Die IHKs in MV hatten sich im Vorfeld für ein einfacheres Modell ausgesprochen, da das Bundesmodell mit einem erheblichen Bürokratieaufwand bei der Erfassung der Grundstücke verbunden ist, was durch die jetzt ergangenen Ländererlasse dazu bestätigt wird. Nach dem in MV anzuwendenden Bundesmodell hat die Bewertung von Geschäftsgrundstücken nach dem vereinfachten Sachwertverfahren zu erfolgen. Eine spezielle Erklärung dazu finden Sie auf Seite 30 des koordinierten Erlasses der Länder. Gerade bei älteren Betriebsgrundstücken sollte frühzeitig geprüft werden, ob die erforderlichen Daten bereits vorliegen.