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Transparenzregister – Übergangsfrist für AG läuft aus

© Cumugnero Silvana / Adobe Stock

Für Aktiengesellschaften endet am Monatsende die Übergangsfrist für die verpflichtende Eintragung im Transparenzregister.

Eingeführt wurde das Register im Juni 2021 im Zusammenhang mit der Geldwäscheprävention. Im Transparenzregister wird erfasst, wer die wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft sind, also die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle das Unternehmen steht.

Die Eintragungspflicht gilt seit dem 1. August 2021 für alle Gesellschaften. Folgende Übergangsfristen wurde festgelegt:

  • für Aktiengesellschaften, SEs und Kommanditgesellschaften auf Aktien bis zum 31. März 2022,
  • für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften, Europäische Genossenschaften und Partnerschaften bis zum 30. Juni 2022 und
  • für Personengesellschaften, wie OHG oder KG, bis zum 31. Dezember 2022.

Die Eintragung in das Transparenzregister ist als solche kostenfrei. Es wird eine Jahresgebühr für die Registerführung erhoben. Alle Gesellschaften sollten die Fristen im Blick haben, da ansonsten Bußgelder drohen.