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Ab 21. Mai 2022 unterliegen alle grenzüberschreitenden Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 2,5 t zHm (zulässige Höchstmasse) der Genehmigungspflicht

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Die Genehmigung (Gemeinschafts- oder EU Lizenz) wird von der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag erteilt. Eine Genehmigungsvoraussetzung ist der Nachweis der Fachkunde eines mit den Aufgaben des Verkehrsleiters beauftragten Angehörigen des Transportunternehmens.

Der Nachweis der Fachkunde wird mit einer Prüfung bei der zuständigen IHK erlangt.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link. Beachten Sie bitte auch den Downloadbereich.

Grundlage:

VERORDNUNG (EU) 2020/1055 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2020 (Amtsblatt der Europäischen Union L 249/17 v. 31.7.2021) zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009, (EG) Nr. 1072/2009 und (EU) Nr. 1024/2012

Wichtig:
Von Transportunternehmern, die 10 Jahre ohne Unterbrechung vor dem 20. August 2020 ein Transportunternehmen mit Fahrzeugen deren zHm zwischen 2,5t und 3,5t beträgt wird im Rahmen des Antragsverfahrens der Nachweis von Fachkenntnissen nicht verlangt.

Ebenfalls anwendbar ist VERORDNUNG (EG) Nr. 1071/2009, Artikel 9