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Corona-Wirtschaftshilfen: Bund und Länder einigen sich auf letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30.09.2024

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Unternehmen, Gewerbetreibende und Angehörige der freien Berufe, die Corona-Wirtschaftshilfen beantragt und erhalten haben, können aufatmen. Bund und Länder haben sich geeinigt, dass die Schlussabrechnungen für die Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen nunmehr bis zum 30.09.2024 eingereicht werden müssen.

Damit haben die prüfenden Dritten, in der Regel Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, mehr Zeit für die Erstellung, Prüfung und Einreichung der Schlussabrechnungen. Darüber informierte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einer Pressemitteilung.

Doch Vorsicht: Die Fristverlängerung gilt als letztmaliges Entgegenkommen, so dass alle Beteiligten aufgerufen sind, die neue Terminsetzung einzuhalten.