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Wahl zur neuen IHK-Vollversammlung hat begonnen

© IHK / Jakub Jirsák, Adobe Stock

Auf unserer Webseite ist zu sehen, welche Unternehmerinnen und Unternehmer sich zur Wahl für die neue Vollversammlung der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern stellen. Die Wahl – sie ist sowohl per Brief als auch elektronisch möglich – erfolgt vom

1. März bis zum 3. April.

Die Mitglieder der neuen Vollversammlung werden für den Zeitraum 2024 bis 2029 gewählt.

Insgesamt bewerben sich rund 80 Unternehmerinnen und Unternehmer um die 42 zu vergebenden Plätze in den vier Wahlgruppen Industrie, Handel, sonstiges Dienstleistungen sowie Gastgewerbe/Tourismus und Gesundheitswirtschaft. In den Wahlgruppen sowie den sieben Wahlbezirken – sie orientieren sich an der früheren Landkreisstruktur – wird die Vollversammlung aus Unternehmen aller Branchen und Regionen gewählt. So ist von vornherein gewährleistet, dass die Vollversammlung die regionale Wirtschaftsstruktur widerspiegelt.

Die Vollversammlung ist das oberste Beschlussorgan der IHK. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt über alle Fragen, die für die regionale Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind. Darüber hinaus legt sie zum Beispiel die Höhe der Beiträge und Gebühren fest, erlässt Satzungen, wählt den / die Präsidenten/-in und den / die Vizepräsidenten/-in und beschließt die Wirtschaftssatzung, in der der Wirtschaftsplan festgestellt wird.

Die neu zu wählende Vollversammlung wird Mitte Mai erstmals zu ihrer Konstituierung zusammenkommen.

Die Kandidaten sind neben der Veröffentlichung im Internet auch in der im Februar erschienenen Ausgabe der IHK-Zeitung „Faktor Wirtschaft“ veröffentlicht.

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