Ausbildungsnachweis

Der Ausbildungsnachweis kann gemäß § 13 Berufsbildungsgesetz schriftlich oder elektronisch geführt werden.

Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern bietet ab sofort die Möglichkeit, Ausbildungsnachweise über das IHK-Portal Bildung-Service DIGITAL elektronisch zu führen.

https://www.neubrandenburg.ihk.de/serviceportal-bildung/

Das Berichtsheft ist vom Auszubildenden während der Ausbildungszeit möglichst täglich zu führen. Eine ordnungsgemäße Führung liegt vor, wenn

a) die Ausbildungswochen durchgängig nummeriert,

b) die Wochen von – bis benannt,

c) die Gesamtstunden pro Tag und pro Woche dokumentiert

d) die Tätigkeiten/ Aufgaben stichwortartig aufgelistet bzw. beschrieben sind sowie,

e) ein Bezug zum Ausbildungsplan hergestellt,

f) ein Zeitumfang für die jeweilige Tätigkeit angegeben und

g) es vom Ausbilder und Auszubildenden beiderseits unterschrieben wurde.

Der Ausbildende oder Ausbilder muss den Auszubildenden zum Führen von Berichtsheften anhalten und hat die Ausbildungsnachweise mindestens monatlich zu überprüfen und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragung mit Datum und Unterschrift zu bestätigen.

Der gesetzliche Vertreter des Auszubildenden soll in angemessenen Zeitabständen ebenfalls unterzeichnen. Auch während der Berufsschulzeit ist das Berichtsheft zu führen.

Das ordnungsgemäß geführte Berichtsheft ist u. a. eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Es ist auf Verlangen, dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Wer die Ausbildungsnachweise nicht oder unvollständig geführt hat, kann von der Teilnahme an der Abschlussprüfung ausgeschlossen werden.

Vorlagen:

Ausbildungsnachweis - täglich

Ausbildungsnachweis - wöchentlich