- letzte Aktualisierung: 31.03.2022, 10:22 -
Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat große Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Auch die Geschäftsbeziehungen von Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern mit Russland und der Ukraine sind direkt oder indirekt davon betroffen.
Wir stellen Ihnen eine Übersicht an Informationen zu den Folgen für die Unternehmen, den Wirtschaftssanktionen und weiterführende Links zusammen. Diese werden regelmäßig aktualisiert.
DIHK-Dossier Krise Russland – Ukraine
Das Dossier des DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) bündelt aktuelle Wirtschaftsinformationen zur Russland-Ukraine-Krise und zu den Wirtschaftssanktionen. Auch ein Mail-Postfach für Unternehmensanfragen wurde eingerichtet.
• DIHK Dossier
• E-Mail-Postfach
Prüfschema – Güterlieferungen nach Russland
Die IHK Region Stuttgart und die IHK Düsseldorf haben zu den EU-Sanktionen gegen Russland ein aktuelles Prüfschema „ Russlandembargo für Güterlieferungen“ erstellt. Aufgrund der neuen und umfangreichen Sanktionen der EU gegen Russland kann das Schema als Hilfestellung verwendet werden.
Prüfschema - Güterlieferungen nach Belarus
Das Prüfschema der IHK Region Stuttgart und der IHK Düsseldorf gibt eine unverbindliche Übersicht der Prüferfordernisse für Güterlieferungen nach Belarus. Der Güterbegriff umfasst grundsätzlich Waren, Software und Technologie.
Deutsche Auslandshandelskammern (AHK)
Die Auslandshandelskammern in Russland, der Ukraine und Belarus bieten Informationen zu den aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen und zur Lage der Sanktionen. Sie finden dort auch jeweils die Ansprechpartner für Ihre Anfragen.
• AHK Ukraine
• AHK Russland
• AHK Belarus
Germany Trade & Invest (GTAI)
Ständig aktualisierte Informationen zu den EU-Russland-Sanktionen finden Sie auf den Seiten der GTAI.
• EU-Russland-Sanktionen
• Russland-Ukraine-Konflikt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Informationen zu den Finanz- und Wirtschaftssanktionen bietet auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Das BAFA hat unter der Nummer 06196 908-1237 eine Hotline für Fragen zum Russland-Embargo eingerichtet.
• BAFA
Ausnahmegenehmigung vom Beförderungsverbot für russische und belarussische LKW
Gemäß Artikel 3l der Verordnung (EU) 833/2014 (restriktive Maßnahmen gegen Russland) und Artikel 1zc der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 (restriktive Maßnahmen gegen Belarus) ist es in Russland bzw. in Belarus niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen grundsätzlich verboten, im Gebiet der Union Güter auf der Straße, einschließlich zu Zwecken der Durchfuhr, zu befördern. Diese Änderungen wurden im EU-Amtsblatt Nr. L 111 vom 8. April 2022 veröffentlicht. Ausnahmegenehmigungen können von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats für bestimmte Zwecke erteilt werden (z.B. für den Transport pharmazeutischer, medizinischer und landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von Lebensmitteln). Das BAFA als in Deutschland zuständige Behörde bittet um Antragsstellung über das ELAN-K2-Antragsportal (Formular „Sonstige Anfrage“). Weitere Informationen wird das BAFA nach Klärung noch offener Fragen (z.B. Reichweite BAFA-Genehmigung in anderen MS-Staaten und Auslegung der Ausnahmen? auf seiner Homepage www.bafa.de/Ausfuhr unter Embargos > Russland / Belarus einstellen. In Ausnahmefällen kann der Antrag auch über die E-Mail-Adresse embargo-transport(at)bafa.bund(dot)de eingereicht werden. Zum Antragsformular gelangen Sie hier (DOCX-Datei · 21 KB).
Die EU-Kommission hat FAQ zum neuen EU-Beförderungsverbot für russische und belarussische LKW in ihrer kontinuierlich wachsenden Sanktions-FAQ-Sammlung zu den EU-Sanktionen im Zusammenhang mit Russlands Angriff auf die Ukraine veröffentlicht. Das Dokument finden Sie unter "E. Other fields".
Beschleunigtes Genehmigungsverfahren für Hilfslieferungen
Das BAFA hat ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren für genehmigungspflichtige Hilfsgüterlieferungen eingerichtet und informiert dazu in einem Infoblatt. Darin gibt das BAFA Hinweise, welche Güter nicht genehmigungspflichtig sind (Wasser, Zelte ...) und welche Güter einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen und für die jetzt ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren eingerichtet wurde (z.B. Ausfuhren persönlicher Schutzausrüstungen und medizinisch-diagnostischer Test-Kits).
Deutsche Botschaften und Auswärtiges Amt
Die Deutschen Botschaften in Moskau, Kiew und Minsk stellen Informationen zur aktuellen Lage vor Ort einschließlich Sicherheitshinweise zur Verfügung. Das Auswärtige Amt informiert zusätzlich über aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise.
• Deutsche Botschaft Kiew
• Deutsche Botschaft Moskau
• Deutsche Botschaft Minsk
• Auswärtiges Amt
EU-Kommission
Laufend aktualisierte Informationen zu den EU-Sanktionen gegen Russland finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.
• EU-Kommission
• EU FAQ zu Sanktionen
Informationen zu #WirtschaftHilft,zur Unterstützung der Geflüchteten und weiteren Hilfsangeboten
- DIHK
- Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge
- Stadt Neubrandenburg
- Hansestadt Greifswald
- Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Landkreis Vorpommern-Greifswald
Arbeiten in Deutschland - Beratung für Geflüchtete
- Bundesagentur für Arbeit
- Beratungsangebote in Mecklenburg-Vorpommern
- IHK Neubrandenburg zu Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
- Bundesministerium der Finanzen
- Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
IT-Sicherheit
- Cybersicherheit und Russland-Ukraine-Krieg: Unternehmen sind zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen
- Cyberrisiken durch Ukraine-Krieg: 5 DsiN-Tipps für Unternehmen
Auswertung der Blitzumfrage durch den DIHK
- zu den Ergebnissen für Mecklenburg-Vorpommern
Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern steht Ihnen jederzeit für Ihre Anfragen zur Verfügung.