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IHKs in MV: Zusätzlicher Feiertag käme zur Unzeit

Die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern (IHKs in MV) kritisieren den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD zur Änderung des Feiertagsgesetzes, mit dem der Internationale Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag erhoben werden soll. „Der Gesetzesentwurf wurde am Tag vor dem russischen Angriff auf die Ukraine vorgelegt und entspricht somit nicht mehr dem aktuellen geopolitischen Geschehen. Die volkswirtschaftliche Basis hat sich mit Beginn dieses Krieges auch hierzulande maßgeblich verändert. Dies muss nun zwingend in sämtlichen politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.“, so Matthias Belke, geschäftsführender Präsident der IHKs in MV.

Die Belastung der Unternehmen ist in MV massiv gestiegen: Lieferketten sind unterbrochen, Rohstoffe knapp und die Unternehmen sorgen sich wegen der immens gestiegenen Energiekosten und letztlich auch um die Energiesicherheit. Aber auch unabhängig von dieser Zeitenwende erfolgte keine umfassende Gesetzesfolgenabschätzung zu den finanziellen Auswirkungen. Das ifo-Institut schätzte den möglichen Einfluss eines zusätzlichen Feiertages auf das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) auf durchschnittlich je -0,12 Prozent pro Jahr. Dieser Schätzung folgend hätte das reale Wachstum des BIP in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr 2021 bei zirka 1,58 Prozent statt bei 1,7 Prozent gelegen. Dies hätte einem Minus in Höhe von ca. 58,5 Millionen Euro entsprochen.

Auch der Vergleich zu Berlin, das den 8. März bislang als einziges Bundesland zu einem gesetzlichen Feiertag erklärt hat, kann nicht überzeugen: Berlin hat, den Frauentag mitgezählt, zehn gesetzliche Feiertage – wie sechs weitere Bundesländer auch und derzeit schon Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Frauentag als gesetzlichen Feiertag hätte Mecklenburg-Vorpommern dann elf Feiertage. Auch unsere angrenzenden Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg haben allesamt zehn gesetzliche Feiertage.

„Mit Einführung könnte sich der Handel in den angrenzenden Ländern bereits in Stellung begeben, da ein großer Teil der Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns seine Kaufkraft an diesem Tag in die Großstädte dieser Länder tragen werden. Jeder Euro, der dort ausgegeben wird, fehlt dann in unseren Innenstädten.“, so Belke weiter. Und: „Es bedarf daher vor der Einführung eines neuen gesetzlichen Feiertages zwingend eines Schulterschlusses zwischen den einzelnen Bundesländern. Die Landesregierung muss dabei aktiv auf die anderen Länder zugehen und sich für eine einheitliche Einführung einsetzen, um für die hier ansässigen Einzelhändler keinen eklatanten Wettbewerbsnachteil zu schaffen. Aus unserer Sicht wird eine solche einheitliche Einführung nicht vor 2025 möglich sein.“

Hintergrund
Der von den Landtagsfraktionen DIE LINKE und SPD am 23. Februar vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes sieht vor, den Internationalen Frauentag am 8. März künftig zum gesetzlichen Feiertag zu erheben. Am 24. Februar begann der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Bundeskanzler Olaf Scholz läutete im Bundestag am 27. Februar eine radikale Neuausrichtung der deutschen Sicherheits- und Außenpolitik ein und sprach von einer „Zeitenwende“.

Die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg Vorpommern
Unter dem Namen „IHKs in Mecklenburg-Vorpommern“ haben sich die drei Industrie- und Handelskammern in Neubrandenburg, Rostock und Schwerin als Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Sie vertreten rund 85.000 Unternehmen, die etwa 500.000 Mitarbeiter beschäftigen. Ungefähr 3.700 Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich ehrenamtlich in den drei IHKs. Die Geschäftsführung der IHKs in MV obliegt für die Dauer von zwei Jahren rotierend jeweils einer der drei IHKs und wird für die Jahre 2021 und 2022 von der IHK zu Schwerin wahrgenommen.