Das Tariftreue- und Vergabegesetz MV

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 28/2023 vom 29.12.2023 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 18.12.2023 bekannt gemacht.

Nach Artikel 5 des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts treten außer Kraft:
- das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 07.07.2011,
- die Mindest-Stundenentgelt-Verordnung vom 07.09.2018,
- die Vergabedurchführungslandesverordnung vom 22.05.2012 und
- der Vergabeerlass vom 12.12.2018.

Gemäß der Übergangsregelung in § 19 TVgG M-V verbleibt es bis zum Erlass der dort benannten Rechtsverordnung bei der bisherigen Rechtslage. Nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern befindet sich die Rechtsverordnung aktuell in der Verbandsanhörung. 

In dieser Veranstaltung wird die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V. (ABST) einen ersten Einblick in die Neuregelungen und Hinweise für die Anwendung bei der Durchführung von Vergabeverfahren geben. 

Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der ABST abrufbar.