Beförderung muss der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen ihrer Verbringung innerhalb oder - zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens dienen, die für die Beförderung verwendeten [...] des Unternehmens geführt werden. Eine Vertretung im Krankheitsfall von bis zu vier Wochen ist zulässig, die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen [...] überschreiten darf. Unternehmen, die Werkverkehr mit Lkw, Zügen (Lkw und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt, müssen ihr Unternehmen nach § 15a